1.Vorbemerkung
Die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und IFC nach den gesetzlichen Vorschriften regelt, erkennen Sie mit Ihrer Reiseanmeldung als verbindlich an.
2.Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen kann, bieten Sie IFC den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn IFC die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist IFC an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. Die von IFC für die Verwaltung benötigten Personaldaten werden mittels EDV erfasst und nur von IFC verwendet und nicht weitergegeben. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gegen Missbrauch geschützt.
3.Zahlung/Reiseunterlagen
Mit Vertragsabschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung wie folgt fällig: Bei Buchungen, die 30 Tage oder länger vor dem vorgesehenen Abreisedatum erfolgen, sind 25% fällig; Bei preisreduzierten Angeboten, Frühbucher-Angeboten und Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen sind 40% fällig. Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor dem vertraglich vorgesehenen Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird.
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem vorgesehenen Reisebeginn erfolgen, wird der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig. Ihr im Voraus gezahlter Reisepreis ist durch die in § 651 k BGB enthaltene gesetzliche Regelung mit der Aushändigung des Sicherungsscheins abgesichert. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der vollständige Reisepreis auch nach nochmaliger Abmahnung nicht bis zu dem im Abmahnschreiben gesetzten Zahlungsziel vollständig bezahlt sein sollte, berechtigt dies IFC zur Auflösung bzw. zum Rücktritt des Reisevertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren analog Ziff. 6 der Reisebedingungen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.
4. Leistungen / Nebenabreden
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Internet, Kataloge, Flyer) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Leistungsbeschreibungen in Websites oder auch Katalogen von Leistungsträgern wie Hotels sind für IFC nicht verbindlich. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von IFC nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Kundenwunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
Bei Buchungen von nur Hotels oder Ferienanlagen ist keine Betreuung durch eine Reiseleitung seitens IFC vorgesehen. Die An- u. Rückreise erfolgt in eigener Regie und Verantwortung. Die genaue Anschrift der Ferienanlage erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von IFC, welche in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Beschreibung im Internet oder Prospekt enthalten ist, sowie aus sich darauf beziehende Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für IFC bindend. IFC behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Die Ferienanlagen dürfen nur mit der in der Preistabelle angegebenen maximalen Personenanzahl belegt werden, sofern nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer Mehrbelegung ausgeschrieben ist.
5. Änderung der Leistungen
Eine Änderung oder Abweichung einer Leistung vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig wird und die von IFC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, ist nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Ferienanlage nicht beeinträchtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. IFC ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird IFC dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber IFC vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei IFC. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt im eigenen Interesse schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so kann IFC angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von IFC in den Pauschalen ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
Der pauschalierte Anspruch beträgt in der Regel:
a) Pauschalreisen und Einzelbuchungen, nur Hotels, Reisebausteine (Rundreisen etc.)
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80%
b) Preisreduzierte Angebote, Frühbucher-Angebote und Pauschalreisen mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem Tag des Reiseantritts 100%
c) Ferienwohnungen / Apartments /Herrenhäuser usw.
bis zum 60 Tage vor Reiseantritt 20 %
ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90%
7. Umbuchungen
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart können in der Regel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person berechnet. Dies ist nicht möglich bei Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen.
Bei Linienflügen wird eine Gebühr von 100 € pro Person (vor Flugscheinausstellung, ca. 21 Tage vor Reiseantritt) bzw. mindestens 150 € nach Flugscheinausstellung.
7. Rücktritt/Kündigung durch IFC
IFC kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
a) fristlos, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält, insbesondere auch nicht den vereinbarten Anzahlungsbetrag oder den vollständigen Reisepreis nach nochmaliger Abmahnung bis zum im Abmahnungsschreiben gesetzten Zahlungsziel vollständig bezahlt;
b) fristlos, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Tritt IFC gem. Punkt b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt IFC den Vertrag gem. Punkt b) nach Reisebeginn, so erhält der Kunde den Teil vom Reisepreis zurück, der den ersparten Aufwendungen von IFC entspricht.
8. Gewährleistung/Haftung
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage, Lift, Swimmingpool, usw. Die vertragliche Haftung von IFC für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) IFC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. IFC haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von IFC sind. IFC haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Seiten von IFC ursächlich geworden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch IFC gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
9. Versicherungen
Außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) sind in den von IFC zu erbringenden Leistungen keine Versicherungen enthalten. Zur eigenen Sicherheit des Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ersetzt in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn der Kunde aus triftigem Grund von der Reise zurückgetreten ist. Der Abschluss sollte bei der Reisebuchung erfolgen. Ebenso empfiehlt IFC bei Reisen ins Ausland den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da selbst in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. IFC ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
10. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften
IFC informiert den Kunden im aktuellen Katalog wie auch auf seiner Internetseite über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. Beim Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie IFC nicht ausdrücklich mitgeteilt worden sind. IFC wird den Kunden über wichtige Änderungen der im Katalog oder der Internetseite wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Soweit IFC seine Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass IFC ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Soweit aus den genannten Vorschriften dem Kunden Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn IFC seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von IFC zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des Kunden im Falle schuldhaften Verhaltens von IFC bleiben unberührt.
11. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Kunde verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Verpflichtung schuldhaft versäumt, so stehen dem Kunden Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht oder stellt der Kunde an der Ferienanlage Mängel fest, so kann dieser Abhilfe verlangen. Der Kunde hat sich in diesem Falle unverzüglich per Telefax, E-mail oder telefonisch an
Italy’s Finest Collection
Telefon: +49 – (0)611 609 27 69 100
Telefax: +49 - (0)611 609 27 69 110
E-mail info@bluemarineinternational.de
zu wenden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. Die Leistungsträger (Hoteliers, Eigentümer, örtliche Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung, noch sind sie Vertreter von IFC, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen. Mängelanzeigen bzw. Abhilfeverlangen sind in Ausnahmefällen entbehrlich, z.B., wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen kann der Kunde innerhalb von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Aufenthaltes gegenüber IFC geltend machen, wobei eine schriftliche Geltendmachung empfehlenswert ist. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistung oder die von dem Kunden angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Kunde den Mangel unverzüglich angezeigt hat und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass der Kunde bei IFC mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Einer Fristbestimmung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von IFC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Ansprüche des Kunden gegenüber IFC, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reisezeit. Schweben zwischen IFC und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder IFC die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von zwei Jahren tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ausgenommen vom Abtretungsverbot ist das Stellen einer Ersatzperson entsprechend Ziffer 6.
13. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen IFC und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen von IFC gegen den Kunden im Ausland für die Haftung von IFC dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen von IFC ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann IFC nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von IFC gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IFC vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und IFC anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für diesen günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
15. Veranstalter:
BlueMarine International GmbH, Berliner Str. 266, 65205 Wiesbaden
Tel +49 (0)611 60927690
Fax +49 (0)611 609276990
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